Gesetzesdekret 184/23 zur Umsetzung der Richtlinie EU 2021/2118 zur Reform der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Das von der Regierung am 23.12.2023 erlassene Gesetzesdekret setzt eine europäische Verordnung um. Mit dieser wird die Versicherungspflicht auf Fahrzeuge ausgedehnt, für die bisher keine obligatorische KFZ-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben war.
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